Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1 GELTUNGSBEREICH / VERTRAGSGRUNDLAGEN
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB, gelten für Vereinbarungen, Verträge und Nachträge mit dem Unternehmen Briefdienst Zulage GmbH über die Anlieferung (HIN) und Abholung (WEG) von Postsendungen einschließlich besonders vereinbarter Zusatz- und Nebenleistungen, genannt HIN- und WEG – Service.
- 2 ÜBERGABE
(1) Das Unternehmen Briefdienst Zulage GmbH befördert täglich von Montag bis Freitag an den Auftraggeber gerichtete Briefpostsendungen dritter Absender zum vereinbarten Bestimmungsort und liefert sie dort zum vereinbarten Zeitpunkt an den Auftraggeber ab.
- 3 ENTGEGENNAHME
(1) Das Unternehmen Briefdienst Zulage GmbH holt täglich von Montag bis Freitag Briefsendungen des Auftraggebers am vereinbarten Übernahmeort zum vereinbarten Zeitpunkt ab und speist diese taggleich bis 20:00 Uhr bei der DPAG ein.
(2) Das Unternehmen Briefdienst Zulage GmbH nimmt folgende Briefprodukte vom Auftraggeber entgegen:
- Postkarte (EUR 0,60)
- Standardbriefe (EUR 0,80)
- Kompaktbriefe (EUR 0,95)
- Großbriefe (EUR 1,55)
- Maxibriefe (EUR 2,70)
- Dialogpost nach Absprache
- Auslandspost
- Diverse Einschreiben
(3) Das Unternehmen Briefdienst Zulage GmbH stellt dem Auftraggeber die erforderlichen Postbehälter (Eigentum der Deutschen Post (DPAG) zur Verfügung.
(4) Das Unternehmen Briefdienst Zulage GmbH nimmt täglich bis zu 6 Pakete bis zu 10,0 kg pro Kunden mit und bringt diese taggleich zur DPAG. Bei Mitnahme von mehr Paketen stellt das Unternehmen Briefdienst Zulage GmbH eine Pauschale nach vorheriger Absprache in Rechnung.
(5) Bis zu 6 Päckchen werden täglich von dem jeweiligen Kunden mitgenommen und taggleich zur DPAG eingeliefert.
- 4 SORGFALTSPFLICHTEN
(1) Das Unternehmen Briefdienst Zulage GmbH hat von der Entgegennahme bis zur Übergabe der Sendungen an die DPAG größte Sorgfalt anzuwenden. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass sich das äußere Erscheinungsbild der Sendungen nicht verändert.
- 5 ERFÜLLUNGSGEHILFEN
(1) Das Unternehmen Briefdienst Zulage GmbH darf sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter bedienen.
- 6 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
(1) Der Auftraggeber übergibt die Briefsendungen an dem vereinbarten Ort zu der vereinbarten Zeit vollständig an das Unternehmen Briefdienst Zulage GmbH.
(2) Der Auftraggeber legt bei Sendungen, die mit einem Beleg bei der DPAG aufzuliefern sind, die vollständig ausgefüllten Belege gut sichtbar bei.
- 7 FREIMACHUNG UND BESCHAFFENHEIT DER SENDUNGEN
(1) Sendungen die für den Auftraggeber bei der DPAG eingespeist werden, müssen mittels Absenderfreistempelung oder DV – Freimachung (Edifact) freigemacht werden. Soweit vereinbart wird, dass die Briefsendungen durch das Unternehmen Briefdienst Zulage GmbH freigemacht werden, erfolgt die Freimachung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
(2) Sendungen die für den Auftraggeber bei der DPAG eingespeist werden, müssen maschinenlesbar und maschinenfähig sein (Broschüre Automationsfähige Briefsendungen der DPAG).
- 8 BEGINN DER ZUSAMMENARBEIT/KÜNDIGUNG
(1) Die Vereinbarung, der Vertrag und Nachtrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
(2) Die Kündigungsfrist soweit nicht anders festgehalten, beläuft sich auf 2 Wochen zum Monatsende und ist schriftlich einzureichen.
Es gilt deutsches Recht insbesondere das Frachtrecht §407 ff. HGB. Bei Anwendung zwingender internationaler oder ausländischer Vorschriften gilt deutsches Recht ergänzend.